Eigene Gedanken (Null Jurist, eine Meinung).
Satzungen und Ordnungen des Buli e.V. finden sich hier:
http://www.schachbundesliga.de/download ... u=inactive
Aus der TO-Buli
3. Spielregeln
3.1 Es gelten die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) in der Fassung, wie sie vom
Deutschen Schachbund e.V. (DSB) übernommen werden.
Damit sind die Sanktionsregeln der Fide übernommen und anwendbar, soweit die TO-Buli keine ausdrückliche, einschränkende Bestimmung enthält bzw. die Regelungen in einem offensichtlichen Konflikt/Gegensatz stehen.
Einen eigenen Maßnahmenkatalog definiert die TO-Buli e.V. hier. Er wirkt imo parallel:
8. Ordnungsmaßnahmen
8.1 Bei Verstößen gegen die Turnierordnung kann der Schiedsrichter folgende
Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern, Spielern und Mannschaftsführern
verhängen:
a) Ermahnung,
b) Verwarnung,
c) Verweis,
d) Zeitstrafen,
e) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen,
f) Erkennung auf Verlust von Partien,
g) Ausschluss von der laufenden Runde,
h) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,
i) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.
Mehrere Strafen können nebeneinander verhängt werden.
8.2 Darüber hinaus können Turnierleiter und Vorstand des Schachbundesliga e.V. Strafen
nach Maßgabe des § 25 der Satzung verhängen (siehe Anhang).
Der Anhang, auf den 8.2 TO-Buli Bezug nimmt liest sich so:
§ 25
Spielsperre, Geldstrafe, Strafen während der Wettkämpfe
1. Spieler, denen von der FIDE verboten wurde, an internationalen Turnieren teilzunehmen bzw.
Spieler, denen vom DSB verboten wurde, an nationalen Turnieren teilzunehmen, sind in der
1. Schach-Bundesliga für die Dauer der jeweiligen Sperre nicht spielberechtigt.
2. Der Turnierleiter ist berechtigt, gegenüber den Mitgliedern folgende Geldstrafen für jeden
Verstoß festzulegen:
a) Für den Fall des Nichtantritts zu einem Wettkampf:
Geldstrafe von 1.000,00 € bis 1.500,00 €
b) Für den Fall, dass ein Mitglied in einer Saison zu einem zweiten
Wettkampf nicht antritt:
Geldstrafe von 1.500,00 € bis 2.000,00 € sowie Ausschluss aus der 1. Bundesliga mit
sofortiger Wirkung
c) Für das Freilassen eines Brettes in einem Wettkampf:
Geldstrafe bis 500,00 €
d) Sofern einzelne Spielbedingungen (einschließlich einer etwaigen Verpflichtung zur
Live-Übertragung) nicht den Erfordernissen der Turnierordnung entsprechen:
Geldstrafe von 50,00 € bis 500,00 € je Verstoß und Wettkampftag
Bei der Festlegung der Höhe ist insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Schuldform
(Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit) zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der
Höhe der Strafe nach Ziff. 2. c) sind die Gründe zu berücksichtigen, wieso der Spieler nicht
angetreten ist.
3. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedern, die rechtskräftig für die laufende Saison
ausgeschlossen wurden, eine Spielsperre für die 1. Schach-Bundesliga von bis zu drei Jahren
zu erteilen.
4. Einem Mitglied, das mit der Zahlung von Beitrag, Fahrtkostenausgleich oder Geldstrafen in
Verzug ist, kann die Spielberechtigung durch den Vorstand entzogen werden.
5. Die Schiedsrichter dürfen gegenüber den Mitgliedern, Mannschaftsführern sowie den Spielern
während der Wettkämpfe Strafen bei Verstößen gegen die Schachregeln verhängen, so wie
sie in der Turnierordnung bzw. den Ordnungen, die die Turnierordnung für anwendbar erklärt,
vorgesehen sind.
6. Vor jeder Entscheidung ist dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wichtig erscheint zuerst die Übernahme der von Fide oder DSB verhängten Strafen.
Ansonsten folgere ich, daß Buli e.V. gegenüber Mitgliedern (das sind die Vereine) sowie Spielern und Mannschaftführern (nicht direkte Mitglieder des Buli e.V.) folgende Sanktionsmöglichkeiten:
1. Die in der TO-Buli explizit genannten Maßnahmen/Strafen.
2. Über 3.1 der TO-Buli die Maßnahmen/Strafen der Fide-Regeln in DSB-Fassung und zwar in eigener Anwendung und Auslegung duch Buli e.V.
3. Übernahme von Sanktionen des DSB und der Fide ohne eigenes Verfahren innerhalb von Buli e.V.
Letzteres stellt übrigens ein sehr praktisches Verfahren dar, weil Buli e.V. sich aus diesem Instanzenkrieg mit allen Kosten und Risiken heraushält und aufgrund der klaren und einfachen Regelung in 25.1 Sazung Buli e.V. die folgen einer anderweitigen Sperre umsetzen muß - ohne einen weiteren eigenen Rahmen.
Die Fideregeln lassen über Artikel 12.6 i. V. m. Artikel 13.4 g) einen Turnierausschluß vor, wenn ein Verstoß nach 12.1-12.5 des Regelwerks vorliegt. Diese Entscheidung kann meines Erachtens wegen der Stellung des Artikels 12 nach einer Schiedsrichterentscheidung mit geringerer Strafe getroffen werden.
Die im Fall Feller von der Fide angewandten Rechtsordnungen (ggf. spezielle Turnierordnungen für bestimmte Turniere) habe ich bisher nicht geprüft, sollten sich aber aus dem Feller-Urteil ersehen lassen.
Vielleicht ein anderes Mal.
