JerryCotton hat geschrieben:...Schachstellungen haben kein Copyright!...
Mein Kenntnisstand:
Stellungen, Züge, Varianten sind ohne Copyright.
Mit Kommentaren - auch symbolhaften und grafischen - sieht es schon wieder anders aus.
Grundsätzlich Copyright. Zitieren - insbesondere mit eigener Bearbeitung, Auseinandersetzung, Stellungnahme - ist zulässig. Möglichst mit Quellenangabe zur Orientierung und Information, wer welche (Vor)arbeit geleistet hat.
Bloßes, ungekürztes Übernehmen ist nicht nur unschön, sondern stellt ohne Genehmigung eine Copyrightverletzung dar.
Kompilationen (=Sammlungen) gelten wohl bei gewisser Schöpfungstiefe (anscheinend nicht jede 0815-Zusammenstellung als Datenbank oder aus einer Datenbank) als eigenes Werk und unterliegen dem Copyright.
Inwieweit Teile herausgelöst und weiter verarbeitet/verbreitet werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde mich am Zitieren orientieren und dies nicht mengenmäßig überziehen. Vorsicht ohnehin, wenn Sammlungen Kommentare (s.o.) enthalten.
Einstellung eines kompletten Aufgabenteils einer laufenden Publikation en bloc?
Imo schon kritisch, als screenshot oder Bilddatei ohne eigene Diagrammerstellung erst recht.
Zeitlich gestreckte Besprechung eines kompletten Aufgabenblocks in einer Serie erscheint mir möglich, auch wenn ich es wohl vermeiden würde - insbesondere, wenn der Aufgabenblock didaktisch selbst als Serie angelegt ist (für mich ist das eine erhebliche Schöpfungstiefe einer zugegebenen noch recht kleinen Sammlung - z.B. Aufreißen der Könisstellung, Übertragung der Zugpflicht).
Ungeordnete und nicht systematisierte Sammlungen von Kombis, Positionen allgemein (eher selten, da der Sammler sich hier wohl Themen überlegt haben wird!) und Endspielen haben aus meiner Sicht nicht die nötige eigene Schöpfungstiefe, um als Werk mit Copyright durchzugehen. Diese Sammlungen können auch von anderen Personen aus verschiedenen zugänglichen Quellen erstellt werden.
Ein Copyright würde quasi diese Möglichkeit ausschließen.
Bei umfangreichen Sammlungen/Datenbanken steckt zusätzlich Systematisierungsarbeit dahinter. Eine Leistung, die geschützt sein sollte, aber wenn sie nach üblichen Standards erfolgt, eben auch von anderen genau so selbst erzeugt werden kann.
Hier dürfte es, wenn ein Schutz grundsätzlich greift, zu Beweisschwierigkeiten kommen.
Eine heikle Frage könnte sein, was ist mit
kommentierten Partien/Partieausschnitten, die im Netz von vielen Leuten kostenlos und frei verfügbar angeboten werden - teilweise mit komfortablem Download?
Z. B. Kaffehausschachs eigene Werke.
Kann man diese verschiedenen Quellen zusammenfassen, sammeln und dann weitergeben?
Bin überfragt und hielte dies zulässig bei privater, nichtkommerzieller Verwendung.
Kommerzielle Verwendung ohne Genehmigung erscheint mir ausgeschlossen.
Eine weitere Frage ist die Nutzung fremden Materials für einen Unterricht-/lehrbetrieb.
Mein alter kennisstand ist, daß hier Kopien von Buchseiten - aber nur in einem gewissen Umfang - genehmigungsfrei erlaubt sind. Für Datenbanken sollte dann Ähnliches gelten.
Ich denke, wenn man einige Grundsätze (echte eigene Bearbeitung und Auseinandersetzung) beachtet und insbesondere keine 1:1-Kopien von potentiellen Werken verbreitet, sollte der Problembereich für schach nur marginal sein.
Alle Ausführungen ohne Gewähr (und Copyright

) als kurzer eigener geistiger Screenshot.