Auf vielen Seiten im Web wird über Schach berichtet und nicht jede Nachricht ist vielleicht einen eigenen Thread wert.
Hier ein Sammelthread für das große Sammelsurium an Nachrichten aus, von und über die Schachwelt.
Interview mit Jussupow
6.1. Haftet ein Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen von Teilnehmern?
Werden in Diskussionsforen oder Web-Blogs Texte oder Bilder abgelegt, die fremde Urheberrechte verletzen, haftet der Foren-Betreiber nicht, solange er nicht davon weiß. Seine Verantwortlichkeit ist nämlich durch § 16 E-Commerce-Gesetz beschränkt. Er muss allerdings sofort tätig werden, wenn er von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, ansonsten kann er selbst geklagt werden.
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