Nachrichten aus der Schachwelt

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Nachrichten aus der Schachwelt

Beitragvon linkinkev » Do 3. Nov 2011, 14:11

Auf vielen Seiten im Web wird über Schach berichtet und nicht jede Nachricht ist vielleicht einen eigenen Thread wert.

Hier ein Sammelthread für das große Sammelsurium an Nachrichten aus, von und über die Schachwelt.


Interview mit Jussupow
„Du Lauch, aus dir wird nie etwas werden!“

Die Burg wird das Feld in Sachen Output in einem Jahr überholen! 5.9.2011 (Auch wenns nur in der Spielhalle ist, accomplished)
Falls Svidler jemals WM wird, hör ich mit Turnierschach auf! 7.9.2011
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Re: Nachrichten aus der Schachwelt

Beitragvon Cresspahl » Do 3. Nov 2011, 14:55

zum xten mal du kannst hier net einfach sachen von anderen Webseiten in Gänze posten....
(18:12:13) Latvian_Gambit: du bist der einzige der mich regelmäßig bügelt
(18:12:15) Latvian_Gambit: no homo
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Re: Nachrichten aus der Schachwelt

Beitragvon JerryCotton » Sa 5. Nov 2011, 07:36

Dazu ist diese Urheberrecht FAQ ev. ganz interessant:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm

Pressespiegel + Haftung ist der passende Abschnitt.

Interessieren würde mich dies:
6.1. Haftet ein Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen von Teilnehmern?

Werden in Diskussionsforen oder Web-Blogs Texte oder Bilder abgelegt, die fremde Urheberrechte verletzen, haftet der Foren-Betreiber nicht, solange er nicht davon weiß. Seine Verantwortlichkeit ist nämlich durch § 16 E-Commerce-Gesetz beschränkt. Er muss allerdings sofort tätig werden, wenn er von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, ansonsten kann er selbst geklagt werden.


Ich versteh dass so, dass ein Forenbetreiber sowas erst löschen muss, wenn sich der Rechteinhaber oder anderer Forenteilnehmer beschwert?
"So ist Fussball, manchmal gewinnt der bessere." (dürfte auch fürs Schach gelten :))
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Re: Nachrichten aus der Schachwelt

Beitragvon Peloton » Sa 5. Nov 2011, 11:07

Nein, der Forenbetreiber haftet sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Also z.B. wenn er einen solchen Beitrag sieht. Er haftet demnach z.B. nicht, wenn User U einen solchen Beitrag postet, Forenbetreiber F sich für eine Woche auf einer einsamen Insel befindet ohne Zugriff auf das Forum und in der Zeit der Rechteinhaber R Ansprüche geltend macht. Wenn F auf der einsamen Insel per Flaschenpost mitgeteilt bekommt, dass U einen solchen Beitrag gepostet hat, dann muss er sofort (genauer unverzüglich) handeln um nicht dafür zu haften.
Sorgfaltspflichten, Störerhaftung und Ähnliches könnten daneben aber auch greifen. F kann also nicht 12 Monate auf der einsamen Insel verbleiben und dann sagen, er hätte davon nicht gewusst. Da hier die Rechtsprechung nicht einheitlich ist und sehr am konkreten Einzelfall klebt, sollte man den Forenbetreiber nicht unnötig solchen Gefahren aussetzen. Am besten gar nicht! ;)
"Chess is not a game for fun!", Anna Sharevich, während sie die Finals des Weltcups kommentierte.
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